Service

Folgende Arbeiten können wir für Sie ausführen:


TÜV-Mängel beseitigen

Reparatur bzw. Überholung:
    -
Getriebe
    - Motoren aller Art
    - Motorwicklungen
    - Unterölantriebe

Austausch/Reparatur:
    -
Geschwindigkeitsbegrenzer und Seile
    - Treibscheibe, Seilrolle, Tragseile
    - Fangboxen

    - Hängekabel
    - der gesamten Winde
    - der Bremsen am Gearlessantrieb
    - Bremsarme und Bremsbacken neu belegen
    -
Hydrauliköles
    - Stempeldichtungen
    - Bremsen umbauen auf Zweikreissystem

Einbau/Umbau/Nachrüstung:
    -
Spiegel
    - Handläufe
    - Rammschutz
    - Lichtgitter
    - Schachtbeleuchtung

Fachgerechte Entsorgung:
    - Altmaterial
    - Öl

Auf Wunsch können wir alle benötigten Ersatzteile liefern.

Für unsere Arbeiten unterbreiten wir Ihnen gerne vorab ein Angebot.
 



Aufzugsinstandhaltung / Reparatur

Ausführung nach der neuen gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 - seit 1. Juni 2015 gültig und der EN 81-1/2 bzw. der ab 01.09.2017 gültigen EN 81 20/50. Wir empfehlen die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge durch eine unabhängige Stelle (ZÜS) Dies gewährleistet einen Rechtssicherer Betrieb von Aufzügen nach dem Stand der Technik. Egal, ob es sich um einen Personen-, Lasten- oder Bauaufzug handelt, gemäß der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4) ist jede Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben. Um dies zu gewährleisten, braucht ein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung, ein Betreiber muss sicherheitstechnische Maßnahmen/Schutzmaßnahmen festlegen. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Die Gefährdungsbeurteilung beschreibt notwendige Maßnahmen, um bestehende Gefahren zu beseitigen bzw. zu minimieren. Diese Maßnahmen resultieren aus: der Aufzugstechnik selbst: Inwieweit weicht der Aufzug vom Stand der Technik ab? den Nutzungsbedingungen: z. B. Seniorenheim, Wohnhaus oder Gewerbebetrieb der Umfeld Betrachtung und den Risiken, die sich daraus ergeben können (z. B. bei Reinigungsarbeiten oder durch die mit dem Aufzug transportierten Güter) Die Gefährdungsbeurteilung dient als Nachweis dafür, dass der Betreiber alle notwendigen Vorkehrungen für einen sicheren Betrieb der Aufzugsanlage getroffen hat. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.

© 2023 -- Monika Bohn